Die bei Aufführungen von Live-Musik anfallenden Lizenzgebühren bei der GEMA werden häufig falsch eingeschätzt und sind gerne Irrtümern unterlegen. Hier daher ein schneller Überblick für die in meinem Rahmen relevantesten Aufführungstypen (zur rechtlichen Absicherung muss ich natürlich darauf hinweisen, daß dies unverbindlich ist und jede Veranstaltung einzeln geprüft werden muss):
Private Veranstaltungen
Für typisch private Feiern, wie Hochzeiten, Goldhochzeiten, Geburtstagsfeiern etc., fallen nach Auskunft der GEMA Hamburg ausdrücklich keine Lizenzgebühren an. Ausnahmen können Feiern sein, bei denen der Personenkreis untypisch groß ist (z.B. weit über 100 Personen) oder Veranstaltungen, die einen öffentlichen Charakter haben, wie beispielsweise ein Polterabend, zu dem traditionell nicht eingeladen wird und auch jeder kommen kann, der will. Aber keine Angst, bei solchen privaten Veranstaltungen ist die GEMA sehr kulant und die Gebühren liegen hier meist im Bereich um die 30 Euro.
Musikaufführungen in Gastronomiebetrieben
Bei Musikaufführungen in Gastronomiebetrieben (hierzu zählen auch Vereins- und Betriebsfeiern) wird eine Lizenzgebühr fällig. Diese richtet sich nach der Größe des Veranstaltungsraumes und nach der Höhe eines eventuellen Eintrittsgeldes. Schauen Sie dazu gerne einmal in das Tarifblatt der GEMA. Verlangen Sie keinen Eintritt und ist der Veranstaltungsraum z.B. in einer Gaststätte etwa 100 m² groß, beträgt die Gebühr derzeit gerade mal ca. € 25,00, bei 300 m² ca. € 74,00 und bei 500 m² ca. € 124,00. Bieten Sie regelmäßig Livemusik an, können Sie auch einen Rahmenvertrag abschließen, der Ihnen noch günstigere Preise sichert.
Regelmäßige Hintergrundmusik (z.B. für Barmusik) ist günstiger und unterliegt einem speziellen Tarif. Hier zahlen Sie z.B. für bis zu 16 Tage Livemusik im Monat ca. € 108,00. Quartals- oder Jahresverträge sind darüber hinaus rabattiert.
Sind Sie Standbetreiber auf einem Markt oder einer Verkaufsmesse und engagieren uns für Ihre Livemusik, dann zahlen Sie nach Auskunft der GEMA nur für Ihre Standfläche. Bei einer Standfläche von 500 m² (was selten erreicht wird) sind das gerade mal etwa € 88,00 Brutto.
Alle Infos und Tarife, auch für z.B. für Straßen- / Dorffeste, Konzerte, Sportveranstaltungen und alles andere finden Sie auf der Internetseite der GEMA.
Grundsätzlich ist der Veranstalter zur Zahlung der Lizenzgebühr verpflichtet, nicht der Musiker. Übrigens – wußten Sie, daß auch bei der Beauftragung eines DJs eine Lizenzgebühr fällig wird, die bis zu 20% höher sein kann als bei Livemusik?